Die IT- und Kommunikationsbranche spielt eine wichtige Rolle in der deutschen Volkswirtschaft. Deutschland hat im IKT-Bereich exzellente Forschungsergebnisse erzielt. Zugleich bleiben insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Potenziale ungenutzt, diese Forschung in industrielle Anwendungen und Produkte umzusetzen.

Um KMU bei dieser Herausforderung gezielt zu unterstützen, führt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Fördermaßnahme „KMU-innovativ: IKT“ als „Überholspur für KMU“ fort. Damit erhalten KMU, die in der IKT tätig sind bzw. ihr Geschäftsfeld durch den Einsatz von IKT erweitern möchten, Unterstützung, um ihre Innovationskraft zu fördern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

KMU haben mit diesem Programm die Möglichkeit, Forschungsthemen und Projektinhalte selbst zu bestimmen. Als wichtiger Teil der IKT fördert das BMFTR im Rahmen der Fördermaßnahme auch KMU-getriebene Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI). Das Themenspektrum umfasst dabei u. a.

  • Methoden zur automatisierten Informationsaufbereitung,
  • Computer Vision/Bildverstehen,
  • Sprach- und Textverstehen,
  • digitale Assistenten,
  • Datenengineering sowie
  • Grundfragen zu intelligenten Systemen.

Antrags- und Bewilligungsverfahren sind vereinfacht, um KMU, die erstmals Fördermittel beantragen, den Zugang zu erleichtern. Darüber hinaus unterstützt der Projektträger interessierte Unternehmen im Rahmen umfangreicher Beratungsleistungen.

Termine

Der nächste Stichtag für die Fördermaßnahme KMU-innovativ: IKT ist der 15.10.2026.

Welche Themen werden gefördert?

Das BMFTR fördert Vorhaben aus einem breiten IKT-Themenschwerpunkt, die auf folgende Anwendungsfelder und Branchen ausgerichtet sind:

  • Automobil und Mobilität
  • Maschinenbau und Automatisierung
  • Gesundheit und Medizintechnik
  • Logistik und Dienstleistungen
  • Energie und Umwelt
  • IKT-Wirtschaft

Die Bekanntmachung ist grundsätzlich themenoffen. Beispielhafte Themen und Forschungsfragen können Sie der Bekanntmachung unter Abschnitt 2 „Gegenstand der Förderung“ entnehmen.

Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission mit einer Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland.
  • Bitte prüfen Sie unbedingt schon vor der Skizzeneinreichung, ob die KMU-Kriterien für Ihr Unternehmen erfüllt sind.
  • KMU können im Verbund mit weiteren Partnerinnen und Partnern oder als Einzelprojekte gefördert werden. Als Partnerinnen und Partner sind Hochschulen, universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, sonstige Organisationen mit Interesse an Forschung und Entwicklung sowie in bestimmten Fällen auch Großunternehmen antragsberechtigt.
  • Ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung muss durch die beteiligten KMU erbracht werden. Ihnen sollte auch der Nutzen des Vorhabens in erster Linie zugutekommen.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Skizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres.
Die Skizzen sind in digitaler Form über das Online-Skizzentool easy-Online hochzuladen. Sie müssen keine zusätzlichen Dokumente beim Projektträger einreichen.
Skizzen von Verbundprojekten sind vom koordinierenden KMU einzureichen: Bitte verwenden Sie dafür den Vorschlag zur Skizzengliederung.

Ansprechperson:

Dr. Claudia van Laak & Juliane Hanel
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
E-Mail: kmui-ikt@vdivde-it.de

Hotline
Di. 9:00 – 11:00 Uhr und Do. 13:00 – 15:00 Uhr
Tel.: 030-310078 498